Oldtimergutachten

Keine Oldtimer-Zulassung ohne Gutachten nach § 23 StVZO

Um bei der KFZ-Zulassungsbehörde ein H-Kennzeichen für Ihr historisches Fahrzeug zu beantragen, ist die Vorlage eines offiziellen Wertgutachtens nach § 23 StVZO erforderlich. Daswertgutachten weist zugleich nach, dass Ihr Oldtimer die HU erfolgreich bestanden hat. Für die Erstellung dieses Wertgutachtens beauftragen Sie einen anerkannten Sachverständigen, der Pflege- und Erhaltungs­zustand sowie Originalität des KFZ beurteilt. Dadurch profitieren Sie unter anderem auch von einer reduzierten KFZ-Steuer.

Bei Kauf oder Verkauf klassischer Fahrzeuge ist ein Wertgutachten äußerst hilfreich. Möchten Sie den aktuellen Marktwert Ihres Oldtimers herausfinden, geben Sie eine Kurz­be­wertung in Auftrag. Im Rahmen einer Kurzbewertung beurteilt der Sachverständige Ihr Fahrzeug in erster Linie optisch und orientiert sich am System der Zustandsnoten. Das Kurz­gut­achten ist eine sinnvolle Maßnahme, um etwa alle paar Jahre die Wertentwicklung Ihres Liebhaberstücks zu dokumentieren.

Bei einem vollständigen Wertgutachten erfolgt sowohl optisch als auch technisch eine genaue Begutachtung. Der Sach­verständige ermittelt z.B., ob Motor und Getriebe noch im Original­zustand sind und zur Fahrgestell­nummer des Fahrzeugs passen.

Er dokumentiert alle Baugruppen, technischen Daten und Umbauten des Oldtimers. Die Fahrzeug­historie fließt anhand von Kaufverträgen, Werkstattrechnungen und Serviceheften in die Bewertung mit ein. Hatte Ihr Oldtimer zum Beispiel einen prominenten Vorbesitzer (s. VW Golf des späteren Papst Benedikt XVI), kann die Information darüber den Wert des Fahrzeugs positiv beeinflussen.

 

Ein Diebstahl, Brand oder Unfall kann die nachträgliche Wertermittlung beeinträchtigen. Deshalb ist die vorsorgliche Bewertung des Fahrzeugs sinnvoll.


Ein aktuelles Oldtimergutachten verhindert derartige Nachteile und dient der KFZ-Versicherung als Hilfe bei der Schadensermittlung. Sie kann den aktuellen Wert Ihres Liebhaberstückes berücksichtigen und Sie angemessen entschädigen.

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